Aktuelles

Impressumspflicht bei Facebook

Achtung Haftungsfalle!

Immer mehr Kunden von maklerhomepage.net nutzen die sozialen Netzwerke, um mit ihren Kunden in einen engen Kontakt zu bleiben und neue Kundenkontakte zu knüpfen.
Wir nehmen dies zum Anlass, Sie darüber zu informieren, dass für gewerbliche genutzte Facebook-Seiten bzw. –Profile ebenfalls einige rechtliche Vorschriften zu beachten sind.

Grundsätzlich besteht auch für eine Unternehmensseite oder einem Unternehmensprofil in einem sozialen Netzwerk wie Facebook eine Impressumspflicht wie für jede andere Homepage auch.

Dabei muss das Impressum leicht auch als solches zu erkennen und zudem einfach zu erreichen sein. Das Impressum darf sich nicht hinter anderen Begriffen verbergen, sondern muss auf den ersten Blick für jeden Nutzer zu erkennen sein. Bei der Erreichbarkeit gilt grundsätzlich die “Zwei-Klick-Regel“; von jeder Seite und Unterseite muss das Impressum mit zwei Klicks zu erreichen sein und darf somit nicht in verschachtelten Untermenüs versteckt werden.
Bei Facebook bietet sich der Infobereich für das Impressum an. Dort kann entsprechend ein Link platziert werden, der auf das Impressum der eigenen Makler-Homepage verweist. Der Infobereich ist jederzeit bei Facebook mit einem Klick zu erreichen, mit dem zweiten Klick findet der Nutzer das Impressum auf der Makler-Homepage. So lassen sich Abmahnungen und auch viel Ärger vermeiden.
Fragen Sie gerne Ihre Berater von maklerhomepage.net nach der richtigen Umsetzung. Wir helfen Ihnen gerne!

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