Allgemeine Lizenzbestimmungen (ALB)

für die Nutzung der Content-Management-Software „maklerACCESS“ zur Erstellung und Administration einer Makler-Homepage


Präambel

Die maklerhomepage.net GmbH bietet Versicherungsvermittlern Nutzungsrechte an ihrer Content-Management-Software „maklerACCESS“ an, mit der eine Makler-Homepage erstellt, erweitert und administriert werden kann.


1) Geltungsbereich

Diese Lizenzbestimmungen gelten für gewerbetreibende Kunden der maklerhomepage.net GmbH, mit denen eine Lizenzvereinbarung geschlossen wird. Allen mit uns geschlossenen Lizenzvereinbarungen liegen die nachfolgenden Regelungen zugrunde. Die maklerhomepage.net GmbH wird im Folgenden als Lizenzgeber, der Auftraggeber (Kunde, Nutzer) als Lizenznehmer bezeichnet.


2) Änderungen

Änderungen dieser Lizenzbestimmungen werden dem Lizenznehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Lizenznehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Lizenzgeber bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Der Lizenznehmer muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Lizenzgeber absenden. Eine Änderung der vertraglichen Hauptleistungsverpflichtungen sowie der Essentialia des Vertrages ist von dieser Bestimmung nicht gedeckt.


3) Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Zugang zur Content-Management-Software „maklerACCESS“ (nachfolgend „Software“) und dessen entgeltliche Nutzung durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer erhält für die Dauer des Vertrages (Vertragslaufzeit) ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.

Für die Nutzung gilt, dass die Software vom Lizenznehmer ausschließlich für die Erstellung und die Administration einer eigenen Makler-Homepage verwendet werden darf. Die Nutzung der Software ist ausschließlich über das Internet (Browser) möglich. Die Datenübertragung in die Software erfolgt verschlüsselt, sofern der Lizenznehmer ein optional erhältliches Sicherheitszertifikat (SSL-Zertifikat) für seine Makler-Homepage hinzubucht. Der Online-Dienst ist während eines Monats zu 98% der Zeit verfügbar. Bei der Berechnung der Nichtverfügbarkeit bleiben jedoch folgende Zeiten unberücksichtigt: Wartungs- und Ergänzungsarbeiten, sowie die Durchführung von Updates und Aktualisierungen der Software. Der Lizenzgeber wird sich nach Kräften bemühen, Ausfallzeiten und Wartungszeiträume zu anderen Zeiten als werktags von 8:00 bis 20:00 Uhr (MEZ) zu terminieren und diese so gering wie möglich zu halten. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten u.a. Zeiträume, in welchen der Zugriff auf die Software durch höhere Gewalt und Störungen in den Telekom­muni­kationsleitungen nicht möglich ist.


4) Zugang zur Software

Nach Eingang der Bestellung beim Lizenzgeber und Prüfung der angegebenen Daten, erhält der Lizenznehmer an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse seine Zugangsdaten (Zugangs-Link zur Software, Benutzername, Passwort) zugesandt. Nach dem Login hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, seine Makler-Homepage entsprechend der Funktionen der Software zu individualisieren und zu administrieren. Der Lizenznehmer hat stets die Möglichkeit, sich über den Kundensupport des Lizenzgebers ein neues Kennwort geben zu lassen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, seine Software-Zugänge geheim zu halten und sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu schützen, so dass ins­besondere ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber unbeschränkt für jeglichen Schaden, der aus einer unberechtigten Verwendung der Software-Zugänge resultiert, es sei denn, er hat die unberechtigte Verwendung nicht zu vertreten.

Der Lizenznehmer hat nach Kenntniserlangung von einer unberechtigten oder missbräuchlichen Verwendung seiner Software-Zugänge dieses unverzüglich dem Kundensupport mitzuteilen, um einen weiteren unberechtigten Zugriff zu verhindern. Auf Wunsch des Lizenznehmers wird der Lizenzgeber den Zugang zur Software des Lizenznehmers jederzeit komplett sperren. Sollen infolge Verschuldens des Lizenznehmers Dritte durch Missbrauch der Software-Zugänge Leistungen des Lizenzgebers in Anspruch nehmen, haftet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber gegenüber auf da vereinbarte Nutzungsentgelt; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.


5) Annahme des Vertrages, Laufzeit, Kündigung

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme der Bestellung der Software durch den Lizenzgeber. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lizenznehmer alle im Bestellformular (online oder gedruckt) – insbesondere seine Kontodaten für das SEPA-Lastschriftverfahren – ordnungsgemäß ausgefüllt hat. Die Annahme durch den Lizenzgeber erfolgt durch Freischaltung der Software und den Versand der Zugangsdaten an den Lizenznehmer. Der Abrechnungs-Zeitraum beginnt grundsätzlich 14 Tage nach Übermittlung der individuellen Zugänge zur Software, sofern nichts anderes Vereinbart wurde.

Der Vertrag für die Nutzung der Software sowie jede optional bestellte Zusatzleistung (MHP-Leistungen) aus dem Bestellformular wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Hauptfälligkeit in Textform (z .B. Brief, Fax oder E-Mail) von einem Vertragspartner gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend. Kann die Zustellung der Kündigung nicht bewirkt werden, da der Empfänger verzogen ist, und hat der entsprechende Vertragspartner (Empfänger) seine neue Anschrift dem anderen Vertragspartner nicht mitgeteilt, so gilt die Kündigung mit dem fristgerechten Versuch der Zustellung unter der alten Anschrift als rechtzeitig bewirkt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht seitens des Lizenzgebers insbesondere in den folgenden Fällen: Zahlungsunfähigkeit des Kunden, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Kunden, wenn die Verletzung nicht nach Abmahnung durch den Lizenzgeber unverzüglich behoben wird. Bei Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund erhält der Kunde die im Vertrag spezifizierten und von ihm vorausgezahlten monatlichen Entgelte anteilig zurückerstattet. Dies gilt nicht für die einmalig anfallende Aktivierungsgebühr (Setup-Gebühr).

Mit Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, endet das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung sämtlicher Leistungen des Lizenzgebers mit sofortiger Wirkung. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die entsprechen der Makler-Homepage einschließlich sämtlicher Inhalte, Materialien und Mitteilungen im Zusammenhang mit den optional bestellten Zusatzleistungen (MHP-Leistungen) von ihren Speichern/Servern zu löschen.


6) Preise, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

Alle genannten bzw. für Zusatzleistungen (MHP-Leistungen) vereinbarten Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Geschäftssitz des Lizenzgebers. Änderungen des Mehrwert­steuersatzes berechtigen den Lizenzgeber zur entsprechenden Preisanpassung.

Wenn nicht anders Vereinbart, erhebt der Lizenzgeber für die Aktivierung der Software eine Aktivierungsgebühr (Setup-Gebühr). Diese entsteht mit der Freischaltung der Software und dem Versand der Zugangsdaten. Die Aktivierungsgebühr ist einmalig zu entrichten und wird mit der ersten monatlichen Nutzungsgebühr fällig.

Mit der Bereitstellung der Software zur Nutzung durch den Lizenznehmer über die Vertragslaufzeit entsteht eine monatliche Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr wird jeweils zum 1. Banktag eines Monats fällig. Für optional gebuchte Zusatzleistungen (MHP-Leistungen) gilt der im Bestellschein (Formular) genannte Zahlungszyklus. Nutzungsgebühren, Entgelte und Beiträge von Zusatzleistungen sind vom Lizenznehmer bargeldlos zu entrichten. Soweit der Lizenznehmer seine Einwilligung zum SEPA-Lastschrifteinzug erteilt hat, zieht der Lizenzgeber die Nutzungsgebühren, Entgelte und Beiträge für Zusatzleistungen zum Fälligkeitszeitpunkt vom Konto des Lizenzgebers ein. In diesem Fall ist von Seiten des Lizenznehmers dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges ein ausreichendes Guthaben aufweist. Etwaig anfallende Kosten für Rücklastschriften und Stornierungen gehen zu Lasten des Lizenznehmers. Bei einer Buchung bzw. Bestellung der Software bzw. von Zusatzleistungen (MHP-Leistungen) über einen Vertriebspartner des Lizenzgebers, erfolgt die Abrechnung zu den mit dem Vertriebspartner zuvor vereinbarten Bedingungen grundsätzlich auch über diesen.

Gerät der Lizenznehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und sämtliche bis Vertragsende anfallenden Gebühren sofort fällig zu stellen. Der Lizenzgeber ist ferner berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers für die Dauer des Zahlungsverzugs zu sperren. Der Lizenznehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenansprüchen aufrechnen. Jegliches Zurückbehaltungsrecht des Lizenznehmers wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Ansprüche, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossenen.


7) Verantwortlichkeit für vom Kunden bereit- oder eingestellte Inhalte

Der Lizenznehmer wird auf der von dem Lizenzgeber über die Software erstellten und gehosteten Makler-Homepage keinerlei Inhalte bereit- oder einstellen, deren Veröffentlichung, Verbreitung und Zugänglichmachung gegen gesetzliche Bestimmungen, ins­besondere strafrechtliche, datenschutzrechtliche oder berufsrechtliche Bestimmungen, verstößt. Der Lizenznehmer ist für die von ihm bereit- oder über die Software eingestellten Inhalte der Makler-Homepage allein verantwortlich und verpflichtet, diese sorgfältig auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Der Lizenzgeber führt keinerlei rechtliche Prüfung der vom Lizenznehmer bereit- oder eingestellten Inhalte der Makler-Homepage durch.

Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, freistellen. Der Lizenznehmer versichert, dass er bezüglich sämtlicher von ihm bereit- oder eingestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Illustrationen, Namen und Kennzeichen) die entsprechenden Urheberrechte, Marken- und sonstigen Kenn­zeichnungs­rechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Rechte zur Digitalisierung, zum Bereithalten, zum Abruf und zur Zugänglichmachung gegenüber Dritten über Tele- und Mediendienste, ins­be­son­dere das Internet, besitzt bzw. sich diesbezügliche Rechte vom jeweiligen Rechtsinhaber hat einräumen lassen. Ferner versichert der Lizenznehmer, dass die Inhalte nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jederzeit, auch ohne Einwilligung des Lizenznehmers, die Makler-Homepage des Lizenznehmers ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder von der Makler-Homepage Inhalte zu entfernen, die nach begründetem Verdacht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der beschriebenen Pflichten, so ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes und zum Ersatz dem Lizenzgebers entstehenden Schadens verpflichtet. Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freistellen. Der Lizenznehmer wird dem Lizenzgeber unverzüglich über alle ihm zur Kenntnis gelangenden An­sprüche dieser Art informieren und bezüglich der Verteidigung gegen solche An­sprüche auf Wunsch mit dem Lizenzgeber zusammenarbeiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, auf der Makler-Homepage in geeigneter Form einen Hinweis zu hinterlegen, nach dem die Verantwortlichkeit für sämtliche Inhalte allein beim Lizenznehmer liegen.


8) Schutzrechte

Der Lizenznehmer räumt dem Lizenzgeber zum Zwecke der Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung, dem Hosting und dem Betrieb der Makler-Homepage (im Folgenden MHP-Leistungen) an sämtlichen bereit- oder eingestellten Inhalten, zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Vertrages, das nicht ausschließliche Recht zur Vervielfältigung auf den des Lizenzgebers sowie auf Herstellung einer hinreichenden Anzahl von Back-up-Kopien ein sowie das Recht ein, die Inhalte in vom Lizenzgeber betriebenen Netzen und dem Internet zum Abruf bereit­zuhalten, öffentlich wiederzugeben und Dritten ohne räumliche Beschränkung zugänglich zu machen.

Sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte an allen für den Lizenznehmer erbrachten MHP-Leistungen, ins­beson­dere an der Gestaltung der Makler-Homepage, der zugrundeliegenden webbasierten Software, der Programmie­rung, den vom Lizenzgeber bereitgestellten Inhalten sowie der Begleitdokumentation verbleiben beim Lizenzgeber.


9) Domain, E-Mail-Adresse(n), E-Mail-Service

Für den Fall, dass der Vertrag die Buchung einer vom Lizenznehmer bestimmten Domain vorsieht, versichert dieser, dass er Inhaber sämtlicher Namens-, Marken oder sonstiger Kennzeichenrechte oder Teilen hiervon ist, die als Bestandteil des Domain-Namens verwendet werden sollen, oder dass er sich entsprechende Rechte vom jeweiligen Rechtsinhaber hat einräumen lassen. Der Lizenzgeber behält sich vor, eine Anmeldung bei der DENIC nicht zu betreiben bzw. zu stornieren, sofern er begründete Zweifel an der betreffenden Berechtigung des Lizenznehmers hat. Solche Zweifel wird der Lizenzgeber dem Lizenznehmer unverzüglich mitteilen. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber im Hinblick auf sämtliche Streitigkeiten und Ansprüche Dritter bezüglich des Domain-Namens frei. Der Lizenzgeber schuldet nicht die Verschaffung des Zugangs zum Internet.

Benötigte E-Mail-Adressen (POP3 bzw. iMap), die in Verbindung zur ausgewählten Domain, auf der die Makler-Homepage betrieben wird, bestehen, werden durch den Lizenzgeber eingerichtet und dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Konto-Daten (Zugänge zur Einrichtung im E-Mailprogramm) werden dem Lizenznehmer schriftlich (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) übermittelt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang. Die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails ist auf 50 MB beschränkt.

Untersagt ist dem Lizenznehmer der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server des Lizenzgebers sowie der Versand über Domains, die über den Lizenzgeber für den Lizenznehmer registriert sind, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nach­folgend als „Spam“ bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Lizenznehmer. Ebenfalls unzulässig ist es, mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Lizenzgeber für den Lizenznehmer registrierten Doma in abrufbar sind oder die beim Lizenzgeber gehostet werden. Auch untersagt ist der Versand von mehr als 500 E-Mails pro Stunde über den Webserver mittels Skripten und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird. Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 16.


10) Content-Nutzung

Content (Inhalte), die der Lizenznehmer zur Einbindung in einen bestehenden eigenen Internetauftritt als Link, Textvorlage, News, etc. erhält oder die über den Kundensupport des Lizenzgebers in die Makler-Homepage ein­gebunden werden, dürfen für die Vertragslaufzeit ausschließlich auf der Makler-Homepage des Lizenznehmers verwendet werden. Nicht gestattet ist die Speicherung des Contents auf fremden Servern und/oder die inhaltliche Weiterverarbeitung der Content-Inhalte. Auch eine über die Veröffentlichung der Content-Inhalte auf der Makler-Homepage hinausgehende Publizierung (z.B. in Blogs, Sozialen Netzwerken, Unternehmensbroschüren o.Ä.) ist unzulässig, soweit vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.


11) Gewährleistung

Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software für alle Anwendungsbedingungen komplett fehlerfrei zu entwickeln, technische Funktionsstörungen aus­zuschließen oder sämtliche Fehler zu korrigieren. Der Lizenzgeber übernimmt insoweit keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, völlig unterbrechungsfreien Lauf, Kombinationsfähigkeit mit anderen Funktionen, Tools oder Pro­grammen oder speziellen Anforderungen, die nicht ausdrücklich in dem Funktionsumfang der Software vorgesehen sind. Bestimmte Eigenschaften oder Funktionen sind nur dann zugesichert, wenn dies ausdrücklich in schriftlicher Form geschieht.

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software in der dem Lizenznehmer jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Version für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber dem Lizenzgeber anzuzeigen. Schadenersatzansprüche werden gemäß nachstehender Ziffer 12 beschränkt.


12) Haftung

Der Lizenzgeber haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Er haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Ver­letzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Lizenzgeber jedoch nicht auf den nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Der Lizenzgeber haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Die vorstehenden Haf­tungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkt­haftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Lizenzgeber haftet nicht für den etwaigen Ausfall der Funktionsfähigkeit und Störungsfreiheit von Telekom­muni­kationsleitungen, die durch ihn oder Dritte, insbesondere den Internet-Serviceprovider (ISP), betrieben werden. Der Lizenzgeber haftet nicht für den Ausfall der Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsverbindung zu den vertrags­gegenständlichen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen. Der Lizenznehmer ist, zur Sicherung seines Systems, verpflichtet, Daten in anwendungsadäquaten Inter­vallen zu sichern. Im Falle eines zu vertretenden Datenverlustes haftet der Lizenzgeber nur für den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung.


13) Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

Die Nutzung der Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an dieser Software verbleiben bei dem Lizenzgeber. Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte an der vertraglich zur Verfügung gestellten Software bzw. der darüber zur Verfügung gestellten Informationen und Daten dürfen nur zur Erstellung und Administration der eigenen Makler-Homepage verwendet werden. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Infor­mationen, die aus dem Einsatz der lizenzierten Software stammen bzw. entstanden sind, an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form – ganz oder teilweise – zu veröffentlichen bzw. veröffentlichen zu lassen.


14) Datensicherheit, Datenschutz

Die vom Lizenznehmer im Rahmen der vertraglichen Beziehung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden streng nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet und genutzt. Der Lizenzgeber wird die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers nur speichern und verarbeiten, sofern dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder eine Einwilligung des Lizenznehmers vorliegt.

Innerhalb des Betriebes einer Makler-Homepage, verpflichtet sich der Lizenznehmer, die gesetzlichen Bestim­mungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.


15) Wichtige Hinweise zur Vertragsbeendigung

Datenverlust bei Vertragsbeendigung: Mit Vertragsende werden die Zugangsdaten des Lizenznehmers ungültig, ein Verwenden der Software ist nicht mehr möglich. Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer darauf hin, dass die auf dem Server gespeicherten Daten des Lizenznehmers bei Vertragsende gelöscht werden. Eine Übertragung der Daten auf ein anderes Content-Management-System sowie die Speicherung dieser Daten auf dem lokalen Speicher des Lizenznehmers ist nicht möglich.


16) Vertragsstrafe

Hat der Lizenznehmer eine Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen dieser Lizenzbedingungen zu vertreten, kann der Lizenzgeber vom Lizenznehmer die Zahlung einer gesetzlich angemessenen Vertragsstrafe verlangen. Dem Lizenznehmer obliegt die gerichtliche Überprüfung der Höhe der Vertragsstrafe, die vom Lizenzgeber im Einzelfall festgesetzt wird. Ist der Lizenznehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist die Einrede des Fortsetzungs­zu­sammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.


17) Rechtswahl, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, Allgemeines

Änderungen und Ergänzungen dieser Lizenzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Ersatzregelung vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.

Nur im Fall unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ist der Kunde zur Aufrechnung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt. Die Abtretung von Rechten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Lizenzgeber setzt zu ihrer Wirksamkeit die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers voraus.

Anwendbar auf das Vertragsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für die Leistungen ist 25813 Husum, Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit der Bestellung bzw. dem Vertrag 25813 Husum.

Husum, den 01.01.2017

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